1. Verständigen Sie unverzüglich einen Arzt. Nach dem Auffinden des Verstorbenen zu Hause, sollte der Hausarzt oder ein Notarzt verständigt werden.
2. Erst nach Ausstellung des Totenscheins (durch den gerufenen Arzt) kann die Überführung in unsere Räumlichkeiten, von unseren Mitarbeitern durchgeführt werden.
3. Bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus,Pflege- oder Altenheim, übernehmen wir die Beschaffung der Todesbescheinigungen. Alle weiteren Unterlagen nehmen unsere Mitarbeiter an sich u.a. Personalausweis/Reispass, Krankenkassenkarte.
Was geschieht in dem Zeitraum zwischen der Abholung und unserem gemeinsamen Gesprächstermin?
- Unsere Mitarbeiter verbringen die verstorbene Person in unseren eigenen Klima/Kühlraum in der Geschwister – Scholl – Straße 3c – wo sich auch der Firmensitz befindet.
- dort verbleibt der/die Verstorbene so lange, bis Sie (die Hinterbliebenen) sich mit uns zu dem Beratungsgespräch getroffen haben (meist am gleichen oder am darauffolgenden Tag)
- alle weiteren Abläufe werden dann mit Ihnen abgesprochen und umgesetzt – es passiert nichts, bevor Sie uns nicht damit beauftragt haben.
- Eine Vollmacht bereiten wir vor, indem Sie uns dazu erlaubend verpflichten, alle weiteren Dinge für Sie zu regeln.